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   OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - 16 E 435/13   

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https://dejure.org/2015,384
OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - 16 E 435/13 (https://dejure.org/2015,384)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.01.2015 - 16 E 435/13 (https://dejure.org/2015,384)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Januar 2015 - 16 E 435/13 (https://dejure.org/2015,384)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung als Contergangeschädigter i.R.d. Gewährung von Leistungen wegen Fehlbildungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2011 - 16 E 723/11

    Anspruch auf Leistungen nach dem Gesetz über die Conterganstiftung für behinderte

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - 16 E 435/13
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 2. Dezember 2011 - 16 E 723/11 -, juris, Rn. 2, und vom 25. März 2013 - 16 E 1139/12 -, juris, Rn. 2.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2013 - 16 E 1139/12

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Rahmen eines Streits über die

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - 16 E 435/13
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 2. Dezember 2011 - 16 E 723/11 -, juris, Rn. 2, und vom 25. März 2013 - 16 E 1139/12 -, juris, Rn. 2.
  • VG Köln, 20.11.2015 - 7 K 3564/13
    Der Kreis der Anspruchsberechtigten ist weit gefasst, um zugunsten etwaiger Betroffener dem Umstand Rechnung zu tragen, dass eine über jeden Zweifel erhabene Kausalitätsfeststellung unmöglich ist, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 02.12.2011 - 16 E 723/11 -, vom 25.03.2013 - 16 E 1139/12 - und vom 14.01.2015 - 16 E 435/13 -, weil sowohl die Aufklärung einer Thalidomideinnahme durch die Mutter während einer mehrere Jahrzehnte zurückliegenden Schwangerschaft als auch die eindeutige Feststellung eines naturwissenschaftlichen Zusammenhangs zwischen der Einnahme und einer Fehlbildung an Grenzen stoßen.

    8 zu § 13; OVG NRW, Beschluss vom 14.01.2015 - 16 E 435/13 - Hiervon ist das Gericht nach Auswertung sämtlicher ärztlicher Befunde überzeugt.

    Zutreffend verweist er darauf, dass auch nach heutiger Erkenntnislage weder der Beweis noch der Ausschluss eines Kausalzusammenhangs zwischen Thalidomideinnahme und Embryopathie möglich ist, dass eine Überschneidung thalidomidbedingter und anderer Entwicklungsabweichungen in Betracht kommt, vgl. dazu auch OVG NRW, Beschluss vom 14.01.2015 - 16 E 435/13 -, und dass die anhand kasuistischer Daten entwickelten Muster lediglich Hinweise auf die Wahrscheinlichkeit einer Thalidomidembryopathie geben könnten.

    Laufen die Fehlbildungen der Klägerin danach den zu den unteren Extremitäten entwickelten Mustern einer Thalidomidembryopathie zuwider, sind sie auch sonst nicht in einer Weise vereinzelt in Zusammenhang mit einer Thalidomideinnahme festgestellt worden - vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14.01.2015 - 16 E 435/13 -, die eine ursächliche Verbindung wahrscheinlich macht.

  • VG Köln, 24.02.2015 - 7 K 4608/13

    Gewährung einer höheren Conterganrente auf der Grundlage einer höheren

    Der Kreis der Anspruchsberechtigten ist bewusst weit gefasst, um zugunsten etwaiger Betroffener der Unmöglichkeit einer über jeden Zweifel erhabenen Kausalitätsfeststellung Rechnung zu tragen, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 02.12.2011 - 16 E 723/11 - , vom 25.03.2013 - 16 E 1139/12 - und vom 14.01.2015 - 16 E 435/13 - .

    Sie ist auch nicht vereinzelt im Zusammenhang mit der Einnahme von Thalidomid in der Schwangerschaft festgestellt worden, vgl. zu diesem Kriterium: OVG NRW, Beschluss vom 14.01.2015 - 16 E 435/13 - juris.

  • VG Köln, 17.11.2015 - 7 K 710/15
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 02.12.2011 - 16 E 723/11 -, vom 25.03.2013 - 16 E 1139/12 - und vom 14.01.2015 - 16 E 435/13 -.

    VI/926, S. 8, ferner OVG NRW, Beschluss vom 14.01.2015 - 16 E 435/13 -.

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